Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sie finden Anwendung auf alle Leistungen im Bereich IT-Beratung, Installation und Einrichtung von Hardware sowie die Analyse und Beseitigung von Hardwarestörungen.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Softwareentwicklungen, Programmierleistungen oder individuelle Hardwareprogrammierungen sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden vom Dienstleister nicht angeboten.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber Verbrauchern, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Dienstleister oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail oder in Textform erfolgen. Auch mündliche Vereinbarungen gelten als verbindlich, sofern sie durch eine Leistungsausführung oder entsprechende Bestätigung des Dienstleisters dokumentiert werden.
Der Kunde ist an eine Anfrage oder Beauftragung für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Dienstleister das Angebot annehmen oder ablehnen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
3. Leistungsumfang
Der Dienstleister erbringt Leistungen im Bereich der IT-Beratung, der Installation und Konfiguration von Hardware sowie der Störungsanalyse und -beseitigung an bestehenden Hardwarekomponenten. Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag, Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nicht Bestandteil des Leistungsangebots sind die Entwicklung oder Programmierung von Software sowie die Erstellung individueller Steuerungen oder Hardware-Firmware. Ebenso ausgeschlossen sind Leistungen, die den Eingriff in bestehende Softwarelösungen oder die Modifikation von Betriebssystemen beinhalten.
Soweit zur Vertragserfüllung Drittleistungen erforderlich sind (z. B. Lieferungen von Hardwarekomponenten durch Dritte), wird der Dienstleister diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beauftragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Dienstleister ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Leistungszweck dadurch nicht gefährdet wird.
3.1. Wartungsverträge (optional)
Sofern zwischen den Parteien ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, ergibt sich der Umfang der regelmäßig zu erbringenden Leistungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf regelmäßige Wartung oder Systemüberwachung.
3.2. Notfall- und Soforteinsätze
Notfalleinsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) erfolgen nach gesonderter Vereinbarung und werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zu erhöhten Stundensätzen abgerechnet. Ein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit besteht nicht.
3.3. Anfahrt und Einsatzort
Einsätze vor Ort beim Kunden erfolgen grundsätzlich nur im vereinbarten Umkreis. Anfahrtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Spesen werden gesondert berechnet und richten sich nach der aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung. Bei Fernwartungen oder telefonischer Beratung entfallen Anfahrtskosten.
Übersicht der Anfahrtspauschalen:
Hamburg – Nord / Wandsbek / Eimsbütel / Mitte: 20€
Hamburg – Altona / Harburg / Bergedorf: 25€
Außerhalb Hamburgs bis 50km: 35€
mehr als 50km: nach Vereinbarung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Halbstundentakt.
Die Vergütung beträgt:
- für Privatkunden: 45 € je angefangene 30 Minuten
- für Firmenkunden: 55 € je angefangene 30 Minuten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Dienstleistungen, die die Bestellung, Installation oder Inbetriebnahme von Hardware betreffen, sind grundsätzlich vorab per Überweisung (Vorkasse) zu bezahlen. Die Ausführung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Bei Vor-Ort-Einsätzen erfolgt die Zahlung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten. Die Bezahlung ist ausschließlich in bar oder bevorzugt per EC- oder Kreditkarte möglich.
- Mehraufwand, der über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht (z. B. durch zusätzliche Kundenwünsche oder nicht vorhersehbare Störungen), wird entsprechend dem oben genannten Stundensatz zusätzlich abgerechnet.
- Materialkosten, Ersatzteile sowie Fahrtkosten (Anfahrt, Parkgebühren etc.) werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehört insbesondere die Angabe relevanter Systemumgebungen, bestehender Hardwarekomponenten und bekannter Störungen oder Fehler.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Dienstleister ungehinderten Zugang zu den zu wartenden oder zu installierenden Geräten erhält. Bei Vor-Ort-Terminen ist sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich zugänglich, frei von Gefahren und ausreichend beleuchtet ist.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch fehlende Sicherungen entstanden sind.
Sofern die vereinbarte Mitwirkung des Kunden ausbleibt oder unvollständig ist, kann dies zu Verzögerungen oder zur Nichtdurchführbarkeit der Leistung führen. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Dienstleisters auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für entstandenen Mehraufwand bestehen.
Zusätzliche Hinweise zur Mitwirkungspflicht:
Der Kunde stellt sicher, dass notwendige Zugangsdaten (z. B. Administratorpasswörter, WLAN-Zugänge, BIOS-Zugänge oder PINs) rechtzeitig und in sicherer Form bereitgestellt werden.
Fehlende oder unvollständige Zugangsinformationen, inkompatible Hardware, nicht verfügbare Originaltreiber oder fehlende Komponenten, die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden. Der daraus resultierende zusätzliche Aufwand wird gemäß den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
6. Leistungszeit und Verzug
Leistungsfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt voraus, dass alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Angaben, Unterlagen sowie gegebenenfalls vereinbarte Zahlungen oder Mitwirkungspflichten des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. fehlende Zugänge, nicht bereitgestellte Hardware, falsche Angaben) berechtigen den Dienstleister, die Ausführung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ein Verzug des Dienstleisters tritt erst nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein. Ersatzansprüche wegen Liefer- oder Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
Für Mängel an erbrachten Leistungen haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassener oder verspäteter Mängelanzeige gilt die Leistung als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
Der Dienstleister ist berechtigt, auftretende Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Weitere Ansprüche, insbesondere Rücktritt oder Minderung, bestehen nur, wenn eine Nachbesserung unzumutbar oder mehrfach fehlgeschlagen ist.
Für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Mängel, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden (z. B. fehlende Informationen, unvollständige Daten oder mangelhafte Hard-/Softwarevoraussetzungen) verursacht wurden.
8. Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister nicht. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ebenfalls nicht gehaftet.
Eine Haftung für Schäden, die durch nicht fachgerecht installierte oder inkompatible Fremdhardware, fehlerhafte Software Dritter oder Eigenverschulden des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei dauerhaften Betreuungs- oder Serviceverträgen ergibt sich die Laufzeit aus der jeweiligen Vereinbarung.
Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wird der Vertrag vorzeitig durch den Kunden beendet, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, bereits entstandene Aufwände und Kosten anteilig abzurechnen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Auftragsabwicklung zu verwenden.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
An Dokumentationen, Anleitungen oder sonstigen vom Dienstleister erstellten Unterlagen verbleiben die Urheberrechte beim Dienstleister. Die Nutzung ist ausschließlich auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters nicht gestattet.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
